Paragraph-Detail
§ 202a StGB Ausspähen von Daten
Strafgesetzbuch
Übersicht
Versuch: nein
Antragsdelikt: relativ (§ 205 StGB — Strafantrag oder besonderes öffentliches Interesse)
Verjährung: 5 Jahre (§ 78 Abs. 3 Nr. 4 StGB)
Qualifikation: Strafrahmen FS 3 Mon. bis 5 J. bzw. höher.
Strafmaß-Grundtatbestand
Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe
Strafmaß — besonders schwerer Fall
Strafrahmen FS 3 Mon. bis 5 J. bzw. höher.
Aktualität 2026
Norm seit 41. StrÄndG 2007 unverändert; Reform-Entwurf nicht in Kraft (Stand 06/2026)
Kontext im Schriftsatz
Unbefugter Zugriff auf den Arbeits-Laptop des Mandanten via SSH-Key-Injection von einem fremden Server und über Tailscale-ACL-Manipulation; mehrere dokumentierte Tailscale-SSH-Sitzungen im fraglichen Zeitraum. Überwindung mehrerer Zugangssicherungen (SSH-Authentifizierung, sudo-Passwortschutz, Tailscale-Owner-ACL).
Anzahl Beschuldigte
3