Paragraph-Detail
§ 263 StGB Betrug (computer-vermittelt UND klassisch)
Strafgesetzbuch
Übersicht
Versuch: ja
Antragsdelikt: relativ
Verjährung: 5 J. (Grundtatbestand und besonders schwerer Fall nach § 78 Abs. 4 StGB); 10 J. bei Verbrechen Abs. 5
Qualifikation: § 263 Abs. 3: FS 6 Mon. bis 10 J. (Regelbeispiele u. a. Vermögensverlust großen Ausmaßes — BGH-Rspr.: ab ca. 50.000 EUR; gewerbsmäßig; Missbrauch von Befugnissen). § 263 Abs. 5 (bandenmäßig): Verbrechen mit Mindeststrafe 1 Jahr.
Strafmaß-Grundtatbestand
Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder Geldstrafe
Strafmaß — besonders schwerer Fall
§ 263 Abs. 3: FS 6 Mon. bis 10 J. (Regelbeispiele u. a. Vermögensverlust großen Ausmaßes — BGH-Rspr.: ab ca. 50.000 EUR; gewerbsmäßig; Missbrauch von Befugnissen). § 263 Abs. 5 (bandenmäßig): Verbrechen mit Mindeststrafe 1 Jahr.
Aktualität 2026
Norm unverändert.
Kontext im Schriftsatz
Subsumtion teilweise klassischer Eingehungs-/Vertragsbetrug.
Anzahl Beschuldigte
überwiegend 1 (klassisch, primär Hauptbeschuldigter)